Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet durch Absolvierung eines Fachanwaltslehrganges und Nachweis umfangreicher Bearbeitung von Fällen in diesem Rechtsgebiet erworben haben. Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer dem Bewerber verliehen. Den Fachanwaltstitel darf der Rechtsanwalt führen, der der Rechtsanwaltskammer regelmäßig die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweist.