Knebel & Partner

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Knebel & Partner - Notare

Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen den Beteiligten.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar, gesetzlich vorgeschrieben. Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, etc.

Ehe und Familie
Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.

Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, etc.

Handelsregister
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen, etc.

Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

Notare sind in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.